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Die Grundsteuer betrifft nicht nur Grundstückseigentümer, denn zahlen muss sie jeder Eigentümer einer Wohnung oder Gewerbeeinheit, aber auch Mieter im Rahmen ihrer Nebenkostenabrechnung.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht das viele Jahre lang gültige System der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte, wurde eine Reform der Grundsteuer eingeleitet.
Die Grundsteuerreform soll zwar insgesamt aufkommensneutral sein. Doch das bedeutet nicht, dass der Einzelne nicht doch mehr oder auch weniger Grundsteuer als bisher zu zahlen hat. Bereits nach dem Erlass der ersten Grundsteuerwertbescheide wurden erneut verfassungsrechtliche Zweifel geäußert. Und die Grundsteuerwerterklärung 2022 war auch nicht die letzte, die Grundstückseigentümer abgeben müssen. Das Thema Grundsteuer bleibt aktuell.
Wir stehen Ihnen gern für Ihre Fragen zur Verfügung und übernehmen die Erstellung und Übermittlung von Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts für Sie. Sprechen Sie uns gern auch an, wenn Sie Grundsteuerwertbescheide, Messbescheide oder Grundsteuerbescheide erhalten. Wir prüfen die Bescheide für Sie und unterstützen Sie bei der Einreichung eines Einspruchs.